Die Sennalpe Oberberg auf 1.305 Metern Höhe ist seit vier Generationen im Besitz der Familie Beck und inmitten des Naturpark Nagelfluhkette, unterhalb des Mittagberges gelegen. Von dort aus hat man einen wunderbaren Bilck auf den Grünten. Er wird auch liebevoll "Der Wächter des Allgäus" genannt, und dass ist auch berechtigt.
Foto: Wolfgang B. Kleiner
Reise Rücktritt

Reiserücktritt Ihrer Unterkunftsbuchung

rechtliche Regelungen für Gäste und Gastgeber


Reservierungen und Buchungen von Unterkünften können zwischen Gast und Gastgeber sowohl mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax zustande kommen. Der dadurch abgeschlossene Beherbergungsvertrag gründet sich auf den Regelungen des gesetzlichen Mietvertragsrechts (§ 537 BGB).

Generell treten bei Reiserücktritt, wenn vorab keine Regelungen getroffen wurden, folgende Rückfragen auf: 

Welche Regelung gilt bei Stornierung der Buchung durch den Gastgeber?

Bei Vertragsabbruch durch den Gastgeber/Vermieter trägt dieser die Pflicht dem Gast/Gästen eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls den Schaden. Bei Miet-Mängeln an der Unterkunft umgehende Nachbesserung/Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.

Welche Regelung gilt bei Stornierung der Buchung durch den Gast?

Bei Vertragsabbruch durch den Gast/Mieter, trägt dieser die Pflicht die Zahlung des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter, falls eine anderweitige Vermieterung nicht möglich war, zu leisten. Je nach gebuchter Unterkunftsart entstehen dem Gast/Mieter folgende Kosten:

  • bei Ferienwohnungen oder Unterkünften ohne Verpflegung: 90 %
  • bei Übernachtung / Frühstück: 80 %
  • bei Halbpension: 70%
  • bei Vollpension: 60 %

Welche Funktion hat Alpsee-Grünten Tourismus bei der Buchung?

Die Alpsee-Grünten Tourismus GmbH und deren Tourist-Infos in Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg treten jediglich als Vermittler der Unterkünfte auf. Ein Beherbergungsvertrag kommt immer zwischen Gast und Gastgeber zu Stande.

Reiserücktritts-Versicherung

Plötzliches Unwohlsein oder eine Krankheit kommt meist unerwartet. Gegen das Risiko einer Stornierung oder eines vorzeitigen Reiseabbruchs können und sollten Sie sich absichern, um vor den finanziellen Belastungen geschützt zu sein.

 

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