Die Alpe Schönesreuth liegt auf 840 Metern Höhe direkt über dem Großen Alpsee. Von hier hat man einen atemberaubenden Blick auf den Alpsee, die Stadt Immenstadt, den Grünten und die Allgäuer Hochalpen.
Foto: Wolfgang B. Kleiner
Luftkur Orte

Kurabgabe, Kurbeitrag & Kurtaxe

Ihr Beitrag zur Qualitätssicherung


Damit Sie sich während Ihres Urlaubs in der Ferienregion Alpsee-Grünten wohlfühlen und unsere Bergwelt genießen können, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Freizeitangebot sowie eine touristische Infrastruktur zum Genießen, Erleben und Abschalten. Um Ihnen diesen Service bieten zu können, ist in der Ferienregion ganzjährig eine Kurabgabe zu entrichten.

Als Übernachtungsgast in der Ferienregion erhalten Sie von Ihrem Gastgeber für Ihren Aufenthalt die Allgäu-Walser-Card. Die Gästekarte liegt bei der Anreise schon für Sie bereit. Sprechen Sie Ihren Gastgeber einfach darauf an!

Warum zahlen Sie eine Kurabgabe?

Der Kurbeitrag ist eine wichtige Stütze für die Orte zur Aufrechterhaltung der touristischen Basisleistungen.

  • Unterhalt des Wanderwegenetzes
  • Pflege der Grünanlagen
  • Pflege der Loipen und Winterwanderwege
  • Pflege und Instandhaltung von Liegenschaften wie Hallen- und Freibäder, Häuser des Gastes, Spielplätze etc.
  • Betrieb der Tourist-Infos (Zimmervermittlung, Prospektversand, Beratung der Gäste, Informationen und Hilfestellung für Gastgeber u.a.)
  • Erstellung von Gästeprogrammen
  • Finanzierung der Allgäu-Walser-Card als Gästekarte mit zahlreichen Angeboten und Vergünstigungen u.v.m.

Wer muss diesen Beitrag leisten?

Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte können von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen Kurbeitrag verlangen. Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame kommunale Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Kommune haben und die sich nicht aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen in der Kommune aufhalten. Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Gastgeber erhoben. Tagesgäste zahlen den Kurbeitrag zusammen mit Eintrittsgeldern und dergleichen. Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig. An- und Abreisetag werden dabei als ein Tag gewertet. Von der Kurabgabe freigestellt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Menschen mit Behinderung erhalten ab einem Grad der Behinderung von 80 bis 95 % eine 50%-ige Ermäßigung. Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100% sowie deren Begleitperson mit Zusatz "B" erhalten 100% Ermäßigung.

Wie hoch ist die Kurabgabe?

Der Beitrag beträgt pro Übernachtung und Person in Sonthofen, Immenstadt, Blaichach und Burgberg:

  • 2,20 Euro - für Erwachsene ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahren)
  • 1,10 Euro - für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 6 bis einschließlich 15 Jahren)  

 

Der Beitrag beträgt pro Übernachtung und Person in Rettenberg:

  • 2,00 Euro - für Erwachsene ab dem 17. Lebensjahr (ab 16 Jahren)
  • 1,00 Euro - für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 6 bis einschließlich 15 Jahren)  

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