Um die Ausbreitung des COVID-19 Virus einzudämmen, wurde gesetzlich ein bundesweiter Lockdown bis zum 18. April 2021 ausgesprochen. Die Bayerische Landesregierung untersagt nach §5 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zu diesem Datum Veranstaltungen und Versammlungen. Öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Versammlungen nach §6 und § 7 des 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
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