Reservierungen und Buchungen von Unterkünften können zwischen Gast und Gastgeber sowohl mündlich, telefonisch, schriftlich, per Email oder per Telefax zustande kommen. Der dadurch abgeschlossene Beherbergungsvertrag gründet sich auf den Regelungen des gesetzlichen Mietvertragsrechts (§ 537 BGB).
Generell gilt bei Reiserücktritt, wenn vorab keine Regelungen getroffen wurden, folgendes:
Vertragsbruch
durch den Gastgeber/Vermieter:
Zur Verfügung stellen eines gleichwertigen Ersatzquartieres und gegebenenfalls den Schaden tragen. Bei Miet-Mängeln an der Unterkunft umgehende Nachbesserung/Reparatur oder angemessene Minderung des Mietpreises.
Vertragsbruch durch den Gast/Mieter
:
Zahlung des vereinbarten Mietpreises abzüglich der ersparten Aufwendungen an den Vermieter, falls eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, die da je nach gebuchter Unterkunft wären:
Bezeichnung | zu zahlen |
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bei Ferienwohnungen oder Unterkünften ohne Verpflegung | 90% |
bei Übernachtung / Frühstück | 80% |
bei Halbpension | 70% |
bei Vollpension | 60% |
Die ausführlichen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber aus der Ferienregion Alpsee-Grünten finden Sie hier.
Wichtig: Die Alpsee-Grünten Tourismus GmbH und deren Tourist-Infos in Sonthofen, Immenstadt, Rettenberg, Blaichach und Burgberg treten jediglich als Vermittler der Unterkünfte auf. Ein Beherbergungsvertrag kommt immer zwischen Gast und Gastgeber zu Stande.
Schutz gegen anfallende Kosten im Stornierungsfall kann weitgehend eine Reise-Rücktritts-Versicherung geben.