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Sie haben eine Unterkunft gebucht. Jetzt muss die Reservierung leider abgesagt werden! Geht das so einfach? Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung und -reservierung beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrags (BGB) und sind verbindlich. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag 1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. 2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. 3. Der Hotelier ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten. 4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen (siehe unten) 5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glaubengehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. b) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach der gebuchten Unterkunft, bei:
Die Gästeinformationen sind lediglich als Vermittler tätig. Irgendwelche Haftung kann nicht übernommen werden. Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Sichern Sie sich gegen unvorhergesehene Ereignisse ab! Gegen die in einem Stornierungsfall entstehenden finanziellen Belastungen oder Vermögensnachteile bietet eine Reise-Rücktritts-Versicherung weitgehendst Schutz. Sie ist auch direkt im Internet buchbar. Hier können Sie Ihre Reiserücktrittskostenversicherung online abschließen |







